Digitales Hinweisgebersystem
Das Internetbasierte Hinweisgebersystem von ComplianceXperts ermöglicht einen Dialog zwischen der Compliance Funktion und Hinweisgeber, ohne dass dieser seine Identität preisgeben muss. Hinweisgeber und Fallbearbeiter greifen von ihren jeweiligen Standorten auf den Server zu. Dabei wird lediglich der Inhalt der Meldungen gespeichert. Eine technische Rückverfolgung des Hinweises ist unmöglich. Der Hinweisgeber muss selbst darauf achten, dass er keine Informationen preisgibt, die Rückschlüsse auf seine Person zulassen. Die Befürchtung, unter dem Deckmantel der Anonymität nutzen Hinweisgeber den geschützten Kanal, um gezielt Kollegen in Misskredit zu bringen, kann durch wissenschaftliche Studien nicht belegt werden. Auch können solche Meldungen mit einer Plausibilitätsprüfung sehr gut herausgefiltert werden. Das digitale Hin- weisgebersystem kann auch mit dem Institut der Ombudsperson als Meldekanal verbunden werden.
Das Starter-Paket beinhaltet:
Das Professional-Paket beinhaltet zusätzlich:
Das Enterprise-Paket bietet ihnen zusätzlich eine individuelle Abstimmung:
Die EU-Whistleblower-Richtlinie sieht sowohl eine telefonische als auch eine digitale Hotline vor, um den unterschiedlichsten Bedürfnissen und Ausgangslagen der Hinweisgebenden gerecht zu werden.
Mit telefonischen Hotlines können Hinweisgeber sich über eine normale Telefonverbindung an ausgewiesene Mitarbeiter oder externe Verantwortliche wenden. Das Telefon eignet sich besonders gut für Meldungen zu komplexen Themen, für die man einen Gesprächspartner sucht, weil das Thema schriftlich schwer zu erfassen ist (Beispiele: Sexuelle Belästigung, Mobbing). Studien zeigen, dass mehr Fälle (46%) durch einen telefonische Hotline aufgedeckt wurden. Daraus lässt sich schließen, dass einige Hinweisgeber eine noch größere Anonymität am Telefon empfinden.
Leistungsangebot Telefon-Hotline
Compliance-Ombudsleute
Ombudsleute betreiben in der Funktion als vom Unternehmen bestellte Vertrauensanwälte einen externen Meldekanal für Hinweisgeber. Die Ombudsleute nehmen Hinweise auf mögliche Verletzungen von Gesetzen, internen Regelungen oder sonstigem schädigenden Verhalten entgegen und prüfen, ob die Hinweise plausibel und stichhaltig sind. In allen Compliance-relevanten Rechtsgebieten bereiten die Ombudsleute den Fall auf und geben eine rechtliche Einschätzung mit Handlungsempfehlungen für die Geschäftsleitung und die Compliance-Verantwortlichen. Der Hinweisgeber entscheidet selbst, ob er dem Unternehmen gegenüber seine Identität wahren will oder nicht. Die Ombudsleute nehmen auch anonyme Hinweise entgegen.
Leistungsangebot Case-Management & Ombudsservice